Rechtsanwalt, * 23. Januar 1936 in Haynau (Schlesien) als Sohn eines
Zahnarztes.
1955 bestand er das Abitur mit
1,0, wurde in die Studienstiftung des Deutschen Volkes aufgenommen und studierte Rechtswissenschaften an der FU Berlin.
1956 trat er in die SPD ein. Aus dieser wurde er 1960 wieder
ausgeschlossen aufgrund eines Unvereinbarkeitsbeschlusses der SPD mit dem
Sozialistischen deutschen Studentenbund (SDS), indem M. auch seit 1959
Mitglied war. 1962 erhielt er eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das
Versammlungsgesetz. 1964 eröffnete er seine eigene Kanzlei mit Schwerpunkt
Wirtschaftsrecht. 1966 war er mit einer Beschwerde bei der Europäischen
Menschenrechtskommission erfolgreich – als erster deutscher Anwalt.
Ab 1964 engagierte sich M. in der Außerparlamentarischen Opposition (APO). In dieser Zeit war er als Anwalt für strafverfolgte Studenten tätig. Er verteidigte bis 1970 unter anderem Beate Klarsfeld, die Kommunarden Fritz Teufel und Rainer Langhans, den Studentenführer Rudi Dutschke, den Sohn des damaligen Bundeskanzlers Peter Brandt sowie die späteren RAF-Terroristen Andreas Baader und Gudrun Ensslin. Am 1. Mai 1969 gründete er mit Hans-Christian Ströbele und Klaus Eschen das Sozialistische Anwaltskollektiv in Berlin. Es wurde 1979 aufgelöst.
M. war 1970 Gründungsmitglied der Rote Armee Fraktion (RAF). Er war an der Planung zur Baader-Befreiung und an drei Banküberfällen im September 1970 beteiligt. Nach der Befreiung Baaders flüchtete er mit ihm, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und etwa 20 weiteren Mitgliedern der RAF nach Jordanien, um sich dort für den bewaffneten Kampf ausbilden zu lassen. Am 8. Oktober 1970 wurde er in Berlin verhaftet und später wegen Bankraubs und Gefangenenbefreiung zu 14 Jahren Haft verurteilt. Seine Verteidigung hatte der spätere Bundesinnenminister Otto Schily übernommen.
Im Februar 1975 entführte die Bewegung 2. Juni den Politiker Peter Lorenz, um die Entlassung
M.s und sechs seiner Mithäftlinge zu erpressen. M. blieb als Einziger freiwillig im Gefängnis, die sechs Mithäftlinge wurden freigelassen.
Mit Hilfe seines damaligen Rechtsanwalts, des späteren Bundeskanzlers Gerhard Schröder, wurde
M. 1980 nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Strafe vorzeitig aus der Haft entlassen. Sein Bewährungshelfer wurde Helmut
Gollwitzer. 1987 wurde er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wieder als Anwalt zugelassen. In diesem Verfahren zur Wiederzulassung wurde Mahler wiederum von Gerhard Schröder anwaltlich vertreten.
Während der Haft erhielt
M. Besuch von Günter Rohrmoser, einem national-konservativen Sozialphilosophen und Mitglied der von der
Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Erforschung der geistigen Ursachen des Terrorismus. Nach seiner Haftentlassung besuchte
M. gemeinsam mit seinem Anwalt Gerhard Schröder Rohrmoser in Stuttgart und hielt am 1. Dezember 1997 zu dessen 70. Geburtstag dort vor Gästen eine Laudatio auf ihn. Darin forderte er u. a., das
besetzte Deutschland müsse sich von seiner Schuldknechtschaft zum aufrechten Gang seiner
nationalen Identität befreien. Rohrmoser
erklärte 1998, bezüglich der die Religion und die sittliche Substanz
zerstörenden Wirkung der 68er seien seine und M.s Positionen identisch, und
charakterisierte M.s Haltung als national-christlichen Konservativismus. Mit
Franz Schönhuber schrieb M. das Buch Schluss mit dem deutschen
Selbsthass.
Am 12. August 2000 trat M. in die NPD ein. In seiner Presseerklärung dazu
hieß es, er halte das Grundgesetz für ein Provisorium für die
Übergangszeit bis zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des
Deutschen Reiches. Von 2001 bis 2003 übernahm M. die anwaltliche Vertretung
im gescheiterten NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Er
trat nach der Einstellung des Verbotsverfahrens 2003 wieder aus der Partei
aus. Dies begründete er wie folgt: "Die NPD ist eine am
Parlamentarismus ausgerichtete Partei, deshalb unzeitgemäß und – wie das
parlamentarische System selbst – zum Untergang verurteilt".
Im November 2003 gründete M. einen "Verein zur Rehabilitierung der
wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV), der am 7. Mai 2008
von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verboten wurde. Ab Februar
2004 stand er als Mitgründer des "Deutschen Kollegs" zusammen mit
Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen wegen "Volksverhetzung" vor
dem Berliner Landgericht. Das Amtsgericht Tiergarten erteilte M. am 8. April
2004 ein vorläufiges Berufsverbot und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe
von neun Monaten ohne Bewährung.
Um
M.s Teilnahme an der Teheraner Holocaustkonferenz zu verhindern, wurde M. im Januar 2006 von den brandenburgischen Behörden für einen Zeitraum von sechs Monaten der Reisepass entzogen.
In einem weiteren Prozess wurde M. erneut verurteilt. Das Amtsgericht Cottbus verurteilte ihn
am 23. November 2007 zu weiteren sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Beim Landgericht Potsdam liegen
mehrere weitere Anklagen wegen "Volksverhetzung" gegen M. vor. Am 28. April 2008 wurde
M. von der 45-jährigen Richterin Astrid von Boennighausen-Budberg aus
Anzing am Amtsgericht Erding erneut zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung
verurteilt wegen seiner Ansicht, in Auschwitz hätte es keine systematische Judenvernichtung
gegeben. M. hat Berufung angekündigt und sich zum Prozess geäußert (Foto anklicken).
M.
wurde wegen seiner Meinungsdelikte zu Fragen der Zeitgeschichte in den drei
Prozessen in Bayern und Brandenburg zu insgesamt nahezu 12 Jahren Haft verurteilt.
Seit dem 7. Oktober 2008 ist M. in der JVA Brandenburg in Haft.
Anschrift
von / Address of M.:
Rechtsanwalt Horst Mahler
JVA Brandenburg / Havel
Anton-Saefkow-Allee 22
14772 Brandenburg/Havel
Tel: 03381/7610
Poststelle.BRB@justizvollzug.brandenburg.de
Im Juli 2009
wurde M.
von der Berliner Anwaltskammer
die
Zulassung entzogen.
Werke von / Works of M.: "Elektronisches Schaufenster von
Horst Mahler".
Der Vertrieb und das Zugänglichmachen der Bücher von M. sind in Deutschland nach § 130 (2 und 3) StGB (Volksverhetzung) sowie in weiteren Ländern
(Belgien, Frankreich, Italien, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen,
Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweiz und Tschechische Republik) nach entsprechenden strafrechtlichen Bestimmungen
verboten. Den Zugriff auf im Internet publizierte Texte versuchen deutsche und andere Behörden durch Beschwerden bei den Betreibern von Suchmaschinen zu unterbinden.