Ende August hat das US-Appellationsgericht in Cincinnati im verwickelten Fall des John Demjanjuk für eine überraschende Wende gesorgt. Demjanjuk ist ein in der Ukraine geborener Automechaniker, der bis zu seiner Ausbürgerung 1981 einen amerikanischen Paß besaß. Sieben Jahre später wurde er in Israel zum Tode verurteilt. Das Urteil, er sei „Iwan der Schreckliche", jener Mann, der während des Zweiten Weltkriegs im Konzentrationslager Treblinka in Polen die Gaskammern bedient hatte, liegt einem israelischen Gericht zur Berufung vor. Und es mehren sich die Zweifel an den Beweisen, die 1986 zu Demjanjuks Auslieferung nach Israel führten. Nach Durchsicht von 750 Aktenseiten, zur Verfügung gestellt vom Justizministerium, hat das US- Appellationsgericht jetzt angeordnet, die vier Staatsanwälte, die 1981 für Demjanjuks Ausbürgerungsverfahren zuständig waren, unter Eid befragen zu lassen. Die Anhörungen unter dem Vorsitz von Bundesrichter Thomas Wiseman beginnen im November in Nashville. Beamte des Office for Special Investigations (OSI), einer Ermittlungsbehörde des Justizministeriums, sollen im Dezember vernommen werden. Nach Aussagen des Richters Gilbert Merritt, des Kammervorsitzenden beim Appellationsgericht, hat das Justizministerium schon vor dem Ausbürgerungsverfahren Unterlagen zurückgehalten, die darauf hindeuten, daß es sich bei „Iwan dem Schrecklichen" nicht um John Demjanjuk, sondern um einen Ukrainer namens Iwan Martschenko handelte. Das Kernproblem für das Gericht besteht nach den Worten von Richter Merritt nun darin, zu entscheiden, ob das Zurückhalten dieses möglicherweise entlastenden Materials durch die Ankläger als Amtsvergehen und Betrug zu ahnden sei. Das Gericht wäre dann beim Beschluß der Auslieferung Demjanjuks irregeführt worden.

Da das Justizministerium bereits zugegeben hat, Beweismaterial zurückgehalten zu haben, das Demjanjuks Identität als „Iwan der Schrecklichen" in Frage stellt, wird der Auslieferungsbefehl möglicherweise rückgängig gemacht. Deshalb könnten die israelischen Richter, die seit dem 10. Juni über Demjanjuks Gnadengesuch beraten, jetzt zu dem Schluß kommen, Demjanjuks Prozeß, Inhaftie-

Demjanjuk —, weckte der Prozeß doch alsbald heftige nationalistische wie antisemitische Gefühle.

Doch der wichtigste Grund für die Verwirrungen sollte John Demjanjuks eigene Aussage sein, die voll von offenkundigen Lügen war, an denen er später festhielt.

Das Verfahren gegen Demjanjuk begann vor siebzehn Jahren, als die Sowjets dem amerikanischen Justizministerium eine Liste mit den Namen von siebzig mutmaßlichen Kriegsverbrechern zusandten, die in den USA leben sollten. Darunter befanden sich zwei Ukrainer, die auch den Amerikanern verdächtig waren: Feodor Federenko, von dem man annahm, er sei Wärter in Treblinka gewesen, und Demjanjuk, den man für den Wärter eines anderen Lagers hielt — nämlich Sobibor, ebenfalls in Polen gelegen. Im Fall Demjanjuk befragten die US- Einwanderungsbehörden die zwölf in den USA ansässigen Überlebenden von Sobibor, doch keiner konnte Demjanjuk identifizieren. Im April 1976 schickten die Behörden siebzehn Photos nach Israel, einschließlich Demjanjuks Visumphoto aus dem Jahre 1951 und eines Bildes von Federenko. Während auch dort keiner der wenigen Überlebenden von Sobibor Demjanjuk identifizieren konnte, glaubten überraschenderweise mehrere Überlebende von Treblinka, ihn als den Gaskammer-Wärter ihrer Alpträume, „Iwan den Schrecklichen", wiederzuerkennen.

Einige Monate später, im August 1976, waren die Sowjets erneut in den Fall verwickelt: Eine ukrainische Zeitung veröffentlichte eine dreißig Jahre alte Aussage eines ehemaligen Sobibor-Wärters namens Ignat Daniltschenko, die er in einem sowjetischen Kriegsverbrecherprozeß gemacht hatte. Daniltschenko hatte damals vor Gericht ausgesagt, der Mann in Sobibor, an den er sich am besten erinnere, sei ein Wärter namens Iwan Demjanjuk gewesen, mit dem er außerdem später das Konzentrationslager Flossenbürg in Deutschland bewacht habe. Daniltschenko legte Demjanjuks Adresse in Cleveland sowie das Photo aus einem deutschen Paß vor, der auf seinen Namen in einem SS-Trainingscamp in Trawniki in Polen ausgestellt worden war und einen Vermerk über den Dienst in Sobibor trug. — sicher haben sie sich über ihren unerwarteten Erfolg gewundert."

Demjanjuk und seine Familie, die alle Anschuldigungen von Kriegsverbrechen zurückgewiesen haben, erklärten Daniltschenkos Aussage für falsch und den in Trawniki ausgestellten Paß für eine sowjetische Fälschung. Dessen ungeachtet stützte sich von 1978 bis 1979 die vom Justizministerium eingerichtete Sonderermittlungsbehörde zur Aufklärung von Kriegsverbrechen (OSI) voll und ganz auf die Aussagen der Überlebenden von Treblinka, die Demjanjuk als „Iwan den Schrecklichen" identifiziert haben wollten. Daniltschenkos unbequeme Aussagen über Sobibor und Flossenbürg wurden einfach zu den Akten gelegt. Auch zwei Jahre später, während Demjanjuks Ausbürgerungsprozesses, verschwiegen die Strafverfolger, daß sie in Besitz eines weiteren sowjetischen Dokuments aus dem Jahr 1979 waren, aus dem hervorging, daß Daniltschenkos Aussagen gegenüber einem weiteren sowjetischen Anwalt identisch waren mit seinen vorhergehenden. Die Bitte der US-Ermittler, Daniltschenko sprechen zu dürfen, hatten die Sowjets abgelehnt. „Da sie uns ein Gespräch mit Daniltschenko nicht genehmigten, habe ich inner nie geglaubt", berichtete Allan Ryan, damals Leiter der Ermittlungsbehörde und einer der vier jetzt durch das Appellationsgericht befragten Staatsanwälte. Schlimmer noch, die Israelis und Demjanjuks Verteidiger bekamen Daniltschenkos Aussagen von 1979 erst im Dezember 1987 zu Gesicht, als zwei Drittel des Prozesses schon vorüber waren, weshalb auch die Israelis, dem Beispiel der Amerikaner folgend, die Aussagen zu den Akten legten.