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War John Demjanjuk der Gaskammer-Wärter von Treblinka, wie es
im israelischen Todesurteil steht? Oder war er SS-Mann im KZ Sobibor, wie neue
Indizien nahelegen? Wartet auf ihn statt der Hinrichtung jetzt ein Freispruch?
Die falsche Schuld
Gitta Sereny | © DIE
ZEIT, 23.10.1992 Nr. 44
Von Gitta Sereny
Ende August hat das US-Appellationsgericht in Cincinnati im verwickelten
Fall des John Demjanjuk für eine überraschende Wende gesorgt. Demjanjuk ist
ein in der Ukraine geborener Automechaniker, der bis zu seiner Ausbürgerung
1981 einen amerikanischen Paß besaß. Sieben Jahre später wurde er in Israel
zum Tode verurteilt. Das Urteil, er sei „Iwan der Schreckliche", jener Mann,
der während des Zweiten Weltkriegs im Konzentrationslager Treblinka in Polen
die Gaskammern bedient hatte, liegt einem israelischen Gericht zur Berufung
vor. Und es mehren sich die Zweifel an den Beweisen, die 1986 zu Demjanjuks
Auslieferung nach Israel führten. Nach Durchsicht von 750 Aktenseiten, zur
Verfügung gestellt vom Justizministerium, hat das US- Appellationsgericht
jetzt angeordnet, die vier Staatsanwälte, die 1981 für Demjanjuks
Ausbürgerungsverfahren zuständig waren, unter Eid befragen zu lassen. Die
Anhörungen unter dem Vorsitz von Bundesrichter Thomas Wiseman beginnen im
November in Nashville. Beamte des Office for Special Investigations (OSI),
einer Ermittlungsbehörde des Justizministeriums, sollen im Dezember
vernommen werden. Nach Aussagen des Richters Gilbert Merritt, des
Kammervorsitzenden beim Appellationsgericht, hat das Justizministerium schon
vor dem Ausbürgerungsverfahren Unterlagen zurückgehalten, die darauf
hindeuten, daß es sich bei „Iwan dem Schrecklichen" nicht um John Demjanjuk,
sondern um einen Ukrainer namens Iwan Martschenko handelte. Das Kernproblem
für das Gericht besteht nach den Worten von Richter Merritt nun darin, zu
entscheiden, ob das Zurückhalten dieses möglicherweise entlastenden
Materials durch die Ankläger als Amtsvergehen und Betrug zu ahnden sei. Das
Gericht wäre dann beim Beschluß der Auslieferung Demjanjuks irregeführt
worden.
Da das Justizministerium bereits zugegeben hat, Beweismaterial
zurückgehalten zu haben, das Demjanjuks Identität als „Iwan der
Schrecklichen" in Frage stellt, wird der Auslieferungsbefehl möglicherweise
rückgängig gemacht. Deshalb könnten die israelischen Richter, die seit dem
10. Juni über Demjanjuks Gnadengesuch beraten, jetzt zu dem Schluß kommen,
Demjanjuks Prozeß, Inhaftie-
Demjanjuk —, weckte der Prozeß doch alsbald heftige nationalistische wie
antisemitische Gefühle.
Doch der wichtigste Grund für die Verwirrungen sollte John Demjanjuks
eigene Aussage sein, die voll von offenkundigen Lügen war, an denen er
später festhielt.
Das Verfahren gegen Demjanjuk begann vor siebzehn Jahren, als die Sowjets
dem amerikanischen Justizministerium eine Liste mit den Namen von siebzig
mutmaßlichen Kriegsverbrechern zusandten, die in den USA leben sollten.
Darunter befanden sich zwei Ukrainer, die auch den Amerikanern verdächtig
waren: Feodor Federenko, von dem man annahm, er sei Wärter in Treblinka
gewesen, und Demjanjuk, den man für den Wärter eines anderen Lagers hielt —
nämlich Sobibor, ebenfalls in Polen gelegen. Im Fall Demjanjuk befragten die
US- Einwanderungsbehörden die zwölf in den USA ansässigen Überlebenden von Sobibor, doch keiner konnte Demjanjuk identifizieren. Im April 1976
schickten die Behörden siebzehn Photos nach Israel, einschließlich
Demjanjuks Visumphoto aus dem Jahre 1951 und eines Bildes von Federenko.
Während auch dort keiner der wenigen Überlebenden von Sobibor Demjanjuk
identifizieren konnte, glaubten überraschenderweise mehrere Überlebende von Treblinka, ihn als den Gaskammer-Wärter ihrer Alpträume, „Iwan den
Schrecklichen", wiederzuerkennen.
Einige Monate später, im August 1976, waren die Sowjets erneut in den
Fall verwickelt: Eine ukrainische Zeitung veröffentlichte eine dreißig Jahre
alte Aussage eines ehemaligen Sobibor-Wärters namens Ignat Daniltschenko,
die er in einem sowjetischen Kriegsverbrecherprozeß gemacht hatte.
Daniltschenko hatte damals vor Gericht ausgesagt, der Mann in Sobibor, an
den er sich am besten erinnere, sei ein Wärter namens Iwan Demjanjuk
gewesen, mit dem er außerdem später das Konzentrationslager Flossenbürg in
Deutschland bewacht habe. Daniltschenko legte Demjanjuks Adresse in
Cleveland sowie das Photo aus einem deutschen Paß vor, der auf seinen Namen
in einem SS-Trainingscamp in Trawniki in Polen ausgestellt worden war und
einen Vermerk über den Dienst in Sobibor trug. — sicher haben sie sich über
ihren unerwarteten Erfolg gewundert."
Demjanjuk und seine Familie, die alle Anschuldigungen von
Kriegsverbrechen zurückgewiesen haben, erklärten Daniltschenkos Aussage für
falsch und den in Trawniki ausgestellten Paß für eine sowjetische Fälschung.
Dessen ungeachtet stützte sich von 1978 bis 1979 die vom Justizministerium
eingerichtete Sonderermittlungsbehörde zur Aufklärung von Kriegsverbrechen
(OSI) voll und ganz auf die Aussagen der Überlebenden von Treblinka, die
Demjanjuk als „Iwan den Schrecklichen" identifiziert haben wollten.
Daniltschenkos unbequeme Aussagen über Sobibor und Flossenbürg wurden
einfach zu den Akten gelegt. Auch zwei Jahre später, während Demjanjuks
Ausbürgerungsprozesses, verschwiegen die Strafverfolger, daß sie in Besitz
eines weiteren sowjetischen Dokuments aus dem Jahr 1979 waren, aus dem
hervorging, daß Daniltschenkos Aussagen gegenüber einem weiteren
sowjetischen Anwalt identisch waren mit seinen vorhergehenden. Die Bitte der
US-Ermittler, Daniltschenko sprechen zu dürfen, hatten die Sowjets
abgelehnt. „Da sie uns ein Gespräch mit Daniltschenko nicht genehmigten,
habe ich inner nie geglaubt", berichtete Allan Ryan, damals Leiter der
Ermittlungsbehörde und einer der vier jetzt durch das Appellationsgericht
befragten Staatsanwälte. Schlimmer noch, die Israelis und Demjanjuks
Verteidiger bekamen Daniltschenkos Aussagen von 1979 erst im Dezember 1987
zu Gesicht, als zwei Drittel des Prozesses schon vorüber waren, weshalb auch
die Israelis, dem Beispiel der Amerikaner folgend, die Aussagen zu den Akten
legten.
Bis 1979 hatten die ständigen Kontakte zwischen den amerikanischen und den
sowjetischen Behörden die Meinungsverschiedenheiten und Konflikte lediglich
verschärft. „Die Sowjets konnten unsere Betroffenheit über die Ermordung der
behörde bei der Schuldfrage eine Schlüsselrolle. Die Sowjets hatten der
US-Behörde nämlich Zeugenaussagen zweier ehemaliger SS-Wärter in Treblinka
zukommen lassen, in denen der Name Martschenko auftauchte. Sie hatten bestätigt,
daß es sich dabei um den boshaften Gaskammer-Wärter in Treblinka handelte.
Obwohl Demjanjuks SS-Ausweis, der zusammen mit Daniltschenkos Aussage in den
Zeitungen abgedruckt worden war und den die Sowjets später den USA und Israel
für die Prozesse zur Verfügung gestellt hatten, auf seinen Namen ausgestellt war
und ihm seinen Dienst im Todeslager von Sobibor bescheinigte, war die
US-Ermittlungsbehörde überzeugt, daß er in Treblinka einfach den Namen seiner
Mutter angenommen hatte. (Zehn Jahre später fand Rechts-
i anwalt Sheftel
in der Ukraine heraus, daß ihr Mädchenname gar nicht Martschenko war, sondern
Tabatschyk.)
1979 erhielt die US-Ermittlungsbehörde zwei Listen mit den Namen ehemaliger
SS-Hilfswärter in den Todeslagern des besetzten Polen. Die eine stammte von der
polnischen Kommission zur Aufklärung von Kriegsverbrechen und enthielt 43 Namen
von Treblinka-Wärtern, die andere trug den Absender der sowjetischen Behörden
und enthielt die Namen von 200 der etwa 3000 Wärter, die in Trawniki ausgebildet
worden waren. Demjanjuk tauchte auf keiner der beiden Listen auf. Der Name Iwan
Martschenko war hingegen auf beiden zu lesen. Dennoch blieb die
US-Ermittlungsbehörde bei ihrer Überzeugung, Demjanjuk sei „Iwan der
Schreckliche" und habe in Treblinka nur den Namen Iwan Martschenko angenommen.
Weder Demjanjuks Verteidiger noch die Israelis bekamen diese Listen je zu
Gesicht, auch nicht einen Brief der polnischen Kommission, in dem zu lesen war,
daß die Polen keine Unterlagen über Demjanjuk besaßen.
„Die strafrechtliche Verfolgung Demjanjuks wurde für uns alle zur Obsession",
erklärte mir John Horrigan 1986. Und auch in Israel wurde die Vorstellung der
Identität von Demjanjuk mit „Iwan dem Schrecklichen" zur Obsession. Nach den
schlechten Erfahrungen mit dem Eichmann- Prozeß 1961 wollten die Israelis
ursprünglich keinen zweiten Kriegsverbrecherprozeß führen. Doch das Vertrauen
der Amerikaner in das Beweismaterial und ihr Wunsch, die Israelis mögen diesen
erfolgversprechenden Kriminalprozeß weiterführen — und damit die
zivilrechtlichen Strafverfahren der Amerikaner rechtfertigen —, erzeugten einen
enormen politischen Druck auf die Israelis. Also benutzte man den Prozeß als
Lehrstück für die Jugend, um sie über den Völkermord der Nazis an den Juden
aufzuklären. Dies führte dazu, daß die schrecklichen Berichte der Überlebenden
von Treblinka, die sich Hunderte von Schulkindern wochenlang live im
Gerichtssaal und Millionen via Radio und Fernseher anhörten, einefiigeridynärhik
entwickelten. Hatten sich die Israelis anfangs nur widerwillig mit dem Fall
befaßt, waren sie jetzt genauso wie die Amerikaner fest von Demjanjuks Schuld
überzeugt.
Doch seine Frau, Olga Petrowna, traf ich an. Sie hatte ihn 1956
kennengelernt, als sie „Stellvertretende Stationsleiterin der 58. Haltestelle"
war, der Eisenbahnstation in der Nähe von Daniltschenkos Arbeitslager. 1958,
nach seiner Entlassung, heiratete sie ihn. Er hatte weder seiner Frau noch
seinen Kindern gesagt, wo er sich während des Krieges wirklich aufgehalten
hatte. Die Geschichte, die er seiner Frau über seinen Freund Demjanjuk erzählt
hatte, wies jedoch deutliche Parallelen zu seinen Aussagen vor Gericht über ihre
Freundschaft in Sobibor auf — außer daß er natürlich gegenüber seiner Frau
niemals den Namen Sobibor oder Flossenbürg erwähnte. Doch seine detaillierte
Geschichte, die mir aus seinen Aussagen sehr bekannt vorkam, bestärkte mich in
meiner Überzeugung, daß er vor Gericht die Wahrheit gesagt hatte. Von nun an war
ich sicher, daß Demjanjuk nicht der Treblinka-Iwan gewesen sein konnte.)
Die
Aussagen der Zeugen
Dennoch bleibt die Frage offen, warum so viele Treblinka-Überlebende
Demjanjuk als „Iwan den Schrecklichen" identifizierten. Sein Visumphoto von
1951, das ihn im Alter von 31 Jahren zeigt, weist zwar eine gewisse Ähnlichkeit
mit dem 30jährigen Martschenko auf, von dem man eine Photographie in russischen
Akten fand. Doch dies allein erklärt nicht die Zeugenaussagen der Überlebenden.
Die Wahrheit ist, daß bereits der Identifizierungsprozeß in Israel fehlerhaft
war.
Die angesehene Rechtsanwältin Miriam Radiwker, anfangs mit der Untersuchung
des Falls in Israel betraut, schaltete Anzeigen in israelischen Zeitungen, in
denen Demjanjuk und Federenko namentlich abgebildet und Sobibor und Treblinka
als mutmaßliche Tatorte angegeben wurden. Außerdem klebte sie die beiden
Photographien nebeneinander auf die untere Hälfte einer Albumseite, auf der noch
fünf weitere, aber deutlich kleinere Abbildungen mutmaßlicher Kriegsverbrecher
zu sehen waren. Diese Seite zeigte sie den Überlebenden, die sie kannte. Viele
von ihnen standen in regelmäßigem Kontakt miteinander, doch während des
Prozesses in Israel hieß es, die Zeugen hätten Demjanjuk unabhängig voneinander
als „Iwan den Schrecklichen" identifiziert. Und die Richter glaubten es.
Doch während die erschütternden Berichte der Treblinka-Überlebenden den
Prozeßverlauf nachhaltig beeinflußten, wurde die einzige wahre Aussage
Demjanjuks — er sei nicht Iwan von Treblinka — durch die Tatsache, daß er sich
bei der Darstellung seiner Kriegsvergangenheit immer weiter in Lügen
verstrickte, unannehmbar.
Wäre er bereit gewesen zuzugeben, daß er ein einfacher und verzweifelter 22j
ähriger in einem grauenvollen deutschen Kriegsgefangenenlager war, der, um sein
Leben zu retten, einwilligte, als SS-Wärter in Sobibor zu dienen, hätte man ihm
vielleicht geglaubt. Doch vermutlich gab es zwei Gründe für ihn, an seinen Lügen
festzuhalten: Einer davon war seine nachvollziehbare Angst vor den Sowjets. Da
ihm seine Falschangaben auf seinem US-Visumantrag nachgewiesen worden waren,
stand seine Ausweisung von vornherein fest — egal, ob er in Treblinka oder in
Sobibor gedient hatte. Obwohl die Israelis seine Auslieferung nicht gefordert
hätten, handelte es sich doch bei ihm nur um einen x-beliebigen Sobibor- Wärter,
hätte man ihn vielleicht in die Sowjetunion deportiert. Dort wäre er
hingerichtet worden, so wie Feodor Federenko. Außerdem bedrückte ihn — wie viele
andere Kollaborateure der Nazi-Mörder — zweifellos die Angst, seine Kinder
könnten die Wahrheit über ihn erfahren.
Deshalb schützte Demjanjuk sie vor diesem Wissen. Während ihrer Kindheit
erfuhren sie nichts über seine Kriegsjahre; und als er auf der Anklagebank saß,
erzählte er eine unselige Lüge nach der anderen, um sein Gesicht vor ihnen zu
wahren. Das hatte zur Folge, daß zunächst seine Ankläger und schließlich das
gesamte Gericht im Glauben an seine Schuld bestärkt wurden.
Am letzten Prozeßtag in Israel, als das Schicksal für Demjanjuk seinen Lauf
zu nehmen schien, präsentierte Verteidiger Yoram Sheftel in einem verzweifelten
Versuch, die Verurteilung doch noch abzuwenden, Daniltschenkos Aussage von 1979.
Er gab vor, sie gerade erst aus Washington erhalten zu haben, nachdem Demjanjuks
Familie ihr Recht auf umfassende Information in Anspruch genommen hatte. Wenn
die Behauptung stimmte, Demjanjuk habe zur Wachmannschaft des KZ Sobibor gehört,
erklärte er den Richtern, dann müßten sie die Aussagen der Treblinka-
Überlebenden, er habe sich zu ebendieser Zeit in Treblinka aufgehalten,
verwerfen. Sheftels Versuch, zumindest Zweifel in den Köpfen der Richter zu
wecken, schlug fehl. Der sichtlich überraschte Gerichtspräsident, Richter Levin,
fragte, ob Sheftel angesichts dieser Entwicklung seinem Klienten nicht noch in
letzter Minute raten wolle, seine Geschichte neu zu erzählen. Falls Demjanjuk
wünsche, seinen Dienst in Sobibor zuzugeben, fuhr er fort, würde dies die
Relevanz der Zeugenaussagen von Treblinka vermindern. Bliebe er jedoch bei
seinem Alibi, Kriegsgefangener und danach bei der deutschen Wehrmacht gewesen zu
sein und nähme ihm das Gericht dies nach eingehender Beratung nicht ab, dann
würden die Zeugenaussagen der Überlebenden natürlich schwerer wiegen als alles
andere.
Doch Demjanjuk blieb bei seinem Alibi, und die Richter lehnten
unverständlicherweise den Antrag der Staatsanwaltschaft auf mehr Zeit für
Beratungen über die Folgen von Daniltschenkos Aussage ab. Sechs Wochen später
rückten sie Daniltschenkos Aussage so zurecht, daß sie zu ihrem Schuldspruch
paßte. Demnach sei das Urteil mit Demjanjuks Identität als „Iwan der
Schrecklichen" durchaus zu vereinbaren: Er hätte ja täglich zwischen Treblinka
und Sobibor pendeln können (eine Entfernung von rund hundert Kilometern auf
schlechten polnischen Straßen). Den anderen Teil der Aussage, in dem von
Flossenbürg sowie vom Triest-Aufenthalt des Gaskammer-Iwan von Treblinka die
Rede war, ignorierten sie einfach, als sei dieser Teil ohne Relevanz.
Ich glaube nicht, daß die amerikanischen Strafverfolger niedere Motive
hatten, so fest an Demjanjuks Schuld zu glauben und derart verantwortungslos mit
dem ihnen vorliegenden Beweismaterial umzugehen. Vielmehr war es der Schrecken,
den iwan verbreitete und der sie bis in ihre Nachforschungen verfolgte.
vor Gericht: Haben die Überlebenden des Holocaust den falschen Mann identifiziert?
Das bedeutete jedoch, daß die Israelis ihre Entscheidungen auf der Grundlage
unvollständigen und daher fehlerhaften Wissens trafen. 1986 hatten sie Einsicht
in die gesamte Korrespondenz der US-Ermittlungsbehörde mit den Sowjets
gefordert. Das hätte nicht nur Danil- Noch immer behaupten einige — und nicht
nur ehemalige KZ-Häftlinge —, Demjanjuk müsse „Iwan der Schreckliche" gewesen
sein. Sie halten daran fest, weil sie den Gedanken nicht ertragen, all die
Sorge, der Zorn, der Schmerz und die Mühe seien umsonst gewesen. Doch auch wenn
wir heute wissen, daß John Demjanjuk nicht jener abscheuliche Mann war,
steht
fest, daß er als SS-Wärter im Vernichtungslager Sobibor sowie in den
Konzentrationslagern Flossenbürg und Majdanek gearbeitet hat. Dies geht aus
Dokumenten hervor, die seinen Namen samt Paßnummer tragen und die der
israelische Ankläger Michael Shaked im vergangenen Jahr in den gerade zur
Einsicht freigegebenen sowjetischen Gerichtsakten und in deutschen Archiven
aufspürte. In Flossenbürg steht sein Name auf mehreren Wärter-Dienstplänen und
Waffenverteilungslisten. In Majdanek fand man eine Beschwerde über ihn und zwei
andere Wärter wegen eines geringfügigen Verstoßes gegen die SS-Regeln. Dies
beweist zwar, daß Demjanjuk Wärter bei der SS war, doch können die Richter
daraus nicht das Ausmaß seiner Schuld ableiten, weil wir nicht wissen, welche
Verbrechen er tatsächlich begangen hat.
Ein Fall
für die Moral
Die Wahrheit, dokumentiert und mittlerweile eher ein Fall für die Moral als
für die Justiz, liegt darin, daß Demjanjuk schuldig ist, auch wenn einzelne
Verbrechen nicht mehr nachweisbar sind, denn leider gibt es so gut wie niemanden
mehr, der zuverlässige Aussagen über einzelne Taten machen kann. Für die
Überlebenden ist zuviel Zeit vergangen, ihr Leid war zu groß, und zu viele
schreckliche Erinnerungen haben sich in ihren Köpfen festgesetzt, als daß sie
Erinnerungen und Alpträume, Wahrheit und Verfälschung noch auseinanderhalten
könnten.
Sollten die Richter den Schuldspruch zurücknehmen, werden sie vielleicht
einen anderen Weg finden, den Fall Demjanjuk zu verhandeln. Doch wofür sie sich
auch immer entscheiden — ich hoffe, sie können klarstellen, daß ein Freispruch
nach einer lückenhaften Anklage nicht als Unschuldsbeweis interpretiert wird. #
The New York Review Aus dem Englischen von Sigrid Weise