Erklärung des Fördervereins für Internationale Jugendbegegnung und Gedenkstättenarbeit in Dachau e.V.

Mit Befremden hat der Vorstand des Fördervereins für Internationale Jugendbegegnung und Gedenkstättenarbeit in Dachau e. V. die Rede am 13. Mai 2007 des Präsidenten des Internationalen Dachau-Komitees (CID) Pieter Dietz de Loos zur Kenntnis genommen.

Die Ansprache im Stile eines Finanzberichtes war anlässlich der Erinnerung an den 62. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Dachau völlig unangemessen.

Der Förderverein bedauert es ausdrücklich, dass das CID ohne zusätzliche Einnahmen in einigen Jahren in finanzielle Engpässe geraten könnte. Doch der Plan, dieses mögliche Defizit durch Erhebung eines Eintrittgeldes für die KZ-Gedenkstätte oder des Museums auf dem Gelände der Gedenkstätte auszugleichen, ist nach Ansicht des Fördervereins absolut inakzeptabel und widerspricht in jeder Hinsicht den Aufgaben und dem Geist am Ort des ehemaligen Konzentrationslagers.

Als Gedenk-, Lern- und Bildungsort sollte die KZ-Gedenkstätte möglichst vielen Besuchern – vor allem auch Schülern und Jugendlichen – offen stehen, ganz unabhängig von deren finanziellen Möglichkeiten.

Absolut schamlos wäre es, das Betreten des früheren Lagergeländes mit einer Gebühr für ehemalige Häftlinge oder ihre Angehörigen zu verbinden. Aber selbst wenn man Überlebende und deren Verwandte von der Eintrittspflicht ausnähme, käme es immer noch einer Entwürdigung gleich, wenn diese Personengruppen am Eingang zur KZ-Gedenkstätte Nachweis darüber führen müssten, dass sie selbst oder ihre Angehörigen Gefangene des Konzentrationslagers waren. Die KZ-Gedenkstätte ist ein internationaler Ort, mehr als die Hälfte der Besucher kommen aus dem Ausland und auch der größte Teil aller Häftlinge wurde aus den von Deutschland überfallenen Ländern nach Dachau verschleppt. Es wäre unvorstellbar, wenn gerade Menschen aus diesen Staaten jetzt für das Betreten des ehemaligen Konzentrationslagers Eintritt bezahlen müssten.
Ganz unterschiedliche Organisationen und Gruppen halten bis heute Gedenkveranstaltungen in der KZ-Gedenkstätte ab. Immer wieder suchen auch Einzelbesucher den Ort des ehemaligen Konzentrationslagers auf, um hier zu trauern und der Gefangenen und Toten zu gedenken. Soll all diesen Menschen ein Eintrittsgeld abverlangt werden?

In seinen Ausführungen wies Herr Dietz de Loos darauf hin, dass das Eintrittsgeld nicht nur zugunsten des CID, sondern unter anderem auch für die KZ-Gedenkstätte genutzt werden solle. In diesem Zusammenhang erweckte der CID-Präsident den Eindruck, dass die Existenz und die Arbeit der KZ-Gedenkstätte aufgrund der mangelnden Einnahmen des CID in ferner Zukunft gefährdet sein könnte.
Diese absichtsvolle Vermischung der finanziellen Situation des CID mit den Arbeitsbedingungen in der KZ-Gedenkstätte beunruhigt viele ehemalige Häftlinge, die sich um die Existenz „ihrer“ Gedenkstätte sorgen.

Aber diese Darstellung ist vollkommen falsch!

Die KZ-Gedenkstätte Dachau existiert ganz unabhängig von der finanziellen Situation des CID. Der Erhalt des ehemaligen Lagergeländes ist nicht zuletzt durch die Einrichtung der Stiftung Bayerischer Gedenkstätten 2003 dauerhaft garantiert. Mit Mitteln des Freistaates Bayern und der Bundesrepublik Deutschland wurde gerade eine neue Ausstellung für die KZ-Gedenkstätte Dachau geschaffen und der historische Zugang wieder hergestellt. Im nächsten Jahr wird endlich ein Besucherzentrum für die jährlich 800.000 Besucher fertig gestellt. Die laufende Arbeit der KZ-Gedenkstätte wird im Wesentlichen durch bayerische Landesmittel finanziert.
Es ist allerdings dringend erforderlich, dass die dünne Personaldecke der KZ-Gedenkstätte durch eine dauerhafte Mitfinanzierung aus Bundesmitteln der personellen Ausstattung der anderen großen Gedenkstätten in Deutschland angepasst wird.
Doch diese Aufgabe kann nicht über ein Eintrittsgeld auf die Besucher abgewälzt werden und ist völlig unabhängig vom Haushalt des CID zu lösen.

Herr Dietz de Loos führte weiter aus, dass die erwarteten Einnahmen aus einer Eintrittsgebühr auch der Evangelischen Versöhnungskirche und den städtischen Plänen für ein Friedensforschungszentrum in Dachau zugute kommen sollen.
Die wichtige Arbeit der Versöhnungskirche verdient ebenso Anerkennung, wie die kommunalen Bemühungen der Stadt Dachau. Doch weder die Versöhnungskirche, als Einrichtung der Evangelischen Kirche Deutschlands, noch die Stadt Dachau stehen in einer unmittelbarer Verbindung zur KZ-Gedenkstätte. Es ist daher weder den Besuchern anderer Konfessionen, noch der großen Mehrheit der auswärtigen Gedenkstättenbesucher zu vermitteln, warum sie durch ihr Eintrittsgeld eine Einrichtung der Evangelischen Kirche oder ein kommunales Projekt der Stadt Dachau subventionieren sollten.

Die Behauptung von Herrn Dietz de Loos, alle 60 Millionen Toten des Zweiten Weltkrieges (darunter auch NS-Verbrecher, Mitläufer und Kollaborateure) seien für die Demokratie gestorben, ist falsch. Dennoch nimmt der Förderverein den Hinweis auf die demokratischen Grundprinzipien gerne auf, in der festen Überzeugung, dass sich eine Mehrheit der Überlebenden und der CID-Mitglieder gegen die Erhebung von Eintrittsgeldern in der KZ-Gedenkstätte aussprechen wird.

Es ist es die Pflicht des Staates (Bund und Freistaat Bayern), den Gedenk-, Lern- und Bildungsort, der neben dem historischen Gelände des KZ Dachau vor allem auch das Museum einschließt, angemessen auszustatten und allen Interessierten kostenlos zugänglich zu machen.