| Dritter Prozeßtag gegen Horst Mahler in München |
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Auch
am dritten Prozesstag von Horst Mahler füllte sich der Zuschauerraum
wieder mit Vertretern der Freien Nationalisten München sowie Kameraden
anderer nationaler Gruppen. Nach Eröffnung der Sitzung wurden wir
Zeugen, wie das Gericht unter Richter Rieder sämtliche Beweisanträge,
welche Horst Mahler in den ersten beiden Prozesstagen gestellt hatte,
ablehnte. Haupttenor dieser Ablehnungen war die Unantastbarkeit des
Holocausts, welcher in der BRD nicht angezweifelt werden darf. Ferner
lehnte man auch Gutachten von seriösen Historikern zum Thema
"Gaskammern" ab, weil diese aus dem Ausland stammen. Hier legte Horst
Mahler Widerspruch ein, da seine Pflichtverteidigerin keinerlei
Möglichkeiten bekommen hatte, die Beweisanträge im so genannten
"Selbstleseverfahren" einzusehen.
Nachdem Richter Rieder auch den letzten Beweisantrag der Verteidigung
abgelehnt hatte, wurde eine Videoanlage aufgebaut. Dies entpuppte sich
allerdings zu einem größeren Problem für Richter und Justizangestellte
und so verzögerte sich der Prozess etwas. Das führte dazu, dass es eine
gewisse, aber auch natürliche, Unruhe durch leise Gespräche im Bereich
der Prozessbeobachter gab. Der angespannte und übernervöse Vorsitzende
verstand dies allerdings als Missachtung des Gerichts und drohte allen
anwesenden Besuchern mit Ordnungsgeldstrafen bzw. sogar mit
Ordnungshaft. Auch wurden zwei nationale Aktivistinnen von der
Staatsanwältin namentlich erfasst. Das stellte allerdings lediglich
eine Drohgebärde des Systems dar, hatten diese beiden doch gar nichts
von sich gegeben.
Nachdem die Videoanlage endlich funktionsbereit war, wurde die - von
Horst Mahler verbreite - DVD mit dem Namen "Die kurzen Beine der
heiligen Lüge" angesehen. Als die DVD zu Ende war, wurde dem
angeklagten Rechtsanwalt Mahler noch auferlegt, dass er seine
Beweisanträge bis einschließlich 28. Januar 2009 in schriftlicher Form
einzureichen hat, weil ihm ansonsten eine Anklage wegen
Prozessverschleppung droht. Prompt reichte Mahler einen mit 89 Anträgen
gefüllten Sammelbeweisantrag und als Bonus noch mehrere Einzelanträge
ein. Nach dieser erneuten Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeit
Mahlers, war der heutige Prozesstag nach rund zwei Stunden auch bereits
wieder zu Ende.
So nutzten wir die eingeplante Zeit noch für ein ausführliches,
ideologisches Gespräch mit Horst Mahler. Beim Mittagsessen in der
Cafeteria des Gerichtsgebäudes schilderte uns Mahler seine Sicht der
Dinge in vielen weltanschaulichen Bereichen. Nach einem interessanten
Gespräch verabschiedeten wir uns von Horst Mahler und warten mit
Spannung auf den nächsten Prozesstag am 3. Februar 2009. Er beginnt um
9 Uhr vor dem Landgericht München II (Raum 266), nähe U-Bahnhof
Stiglmaierplatz.
Horst Mahler und Philipp Hasselbach nach dem dritten Verhandlungstag
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