Kündigung bei Porsche rechtens

dpa/lsw, veröffentlicht am 25.03.2009
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Stuttgart - Die fristlose Kündigung eines 43 Jahre alten Ex-Porsche-Mitarbeiters wegen rechtsextremistischer Schmierereien ist rechtmäßig. Das hat das Landesarbeitsgericht Stuttgart am Mittwoch entschieden. "Die Schmierereien sind so menschenverachtend, das rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung", sagte der Vorsitzende Richter, vor allem auch mit Blick auf die vielen ausländischen Mitarbeiter. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart, gegen das der Mann Berufung eingelegt hatte. Der frühere gewerkschaftliche Vertrauensmann hatte die rechtsradikalen Sprüche auf einer Wand zwar eingeräumt, beteuerte aber, kein Rassist zu sein und nannte die Tat eine "Kurzschlussreaktion". Er habe aus familiären Gründen stark unter Druck gestanden und sich kurz zuvor mit einem türkischen Kollegen gestritten.

Der Mann, der fast 24 Jahre für Porsche gearbeitet hatte, hatte nach einer Feier auf eine Wand einer Toilette die Schmierereien geschrieben. Zum Zeitpunkt der Tat sei er angetrunken gewesen und könne sich auch nicht mehr daran erinnern. Die Sätze seien ihm spontan eingefallen, weil sich laut seiner Aussage ähnliche Sprüche immer wieder an den Toiletten finden würden. Erst als sich die Personalabteilung nach einer anonymen Meldung bei ihm gemeldet hatte, erinnerte er sich wieder an die Schmierereien. "Die Sache tut mir sehr sehr leid", sagte er. Daran zweifelte Porsche. Denn der Mann hätte die erst Monate später gemeldeten Schmierereien längst entfernen können. Zudem legten ihm Unternehmensvertreter zur Last, dass er so lange geleugnet hatte, bis ihn ein graphologisches Gutachten überführte.

Der Betriebsrat des Porsche-Werks in Zuffenhausen nannte das Verhalten zwar unentschuldbar, hatte aber statt der Kündigung eine Abmahnung empfohlen. Der Mann habe sich zuvor nie etwas zu Schulden kommen lassen und müsse für Frau und drei Kinder sorgen, wurde der in dem ersten Prozess vor dem Arbeitsgericht angehörte Betriebsrat zitiert. Auch das Gericht hatte wegen dieses Hintergrundes lange über das Urteil beraten, die Tat aber als schwerwiegender eingestuft.