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12.05.2009

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Volker Kauder

60 Jahre Grundgesetz – 60 Jahre Freiheit und Demokratie

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion


Das Grundgesetz ist die beste Verfassung, die Deutschland je hatte und das Fundament der Bundesrepublik Deutschland, des demokratischsten, freiheitlichsten und stabilsten Staates der deutschen Geschichte. Auf diesem Fundament haben wir Deutschland nach dem Krieg wiederaufgebaut. Gerade in schwierigen Zeiten hat sich die Ordnung des Grundgesetzes bewährt. Sie bietet auch die besten Voraussetzungen, um die Auswirkungen der aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise zu überstehen und gestärkt aus der Krise hervorzugehen

60 Jahre Grundgesetz – 60 Jahre Freiheit und Demokratie: In diesen Tagen jährt sich die Verabschiedung des Grundgesetzes zum 60. Mal. Das Grundgesetz ist die beste Verfassung, die Deutschland je hatte und das Fundament der Bundesrepublik Deutschland, des demokratischsten, freiheitlichsten und stabilsten Staates der deutschen Geschichte. Auf diesem Fundament haben wir Deutschland nach dem Krieg wiederaufgebaut. Wirtschaftswunder, Soziale Marktwirtschaft und die Aussöhnung mit unseren Nachbarländern sind der Ausdruck der Werte des Grundgesetzes in der Politik. Seine größte Bewährungsprobe hat das Grundgesetz 1990 bestanden, als die Menschen in Ostdeutschland sich mit überwältigender Mehrheit für den Beitritt der DDR zum Wirkungsbereich des Grundgesetzes entschieden haben. Seitdem ist das Grundgesetz die Verfassung aller Deutschen.
 
Das Grundgesetz war auch der Garant für die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik. Gerade in schwierigen Zeiten – wie etwa während der terroristischen Bedrohung durch die RAF – hat sich die Ordnung des Grundgesetzes bewährt. Sie bietet auch die besten Voraussetzungen, um die Auswirkungen der aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise zu überstehen und gestärkt aus der Krise hervorzugehen.
 
Bundespräsident Horst Köhler muss eine zweite Amtszeit erhalten: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt einstimmig die Wiederwahl von Bundespräsident Horst Köhler. Durch sein hohes Engagement und seinen Einsatz für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft hat er sich in herausragender Weise um die Demokratie und unser Land verdient gemacht. Das zeigt auch seine Popularität in der Bevölkerung: 76 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sprechen sich dafür aus, dass Horst Köhler auch in den kommenden fünf Jahren unser Staatsoberhaupt bleibt.
 
Getrieben vom eigenen Machtinteresse ignoriert die SPD diesen Wunsch der Bevölkerung und stellt Gesine Schwan als eigene Kandidatin auf. Damit zeigt sie auch ihre wahren Koalitionsabsichten: Ohne die Stimmen der Linkspartei hat Schwan nicht die geringste Chance. Es wirkt unglaubwürdig, wenn Steinmeier und Müntefering nun versichern, bei der Wahl zum Bundespräsidenten die Stimmen der Linken in Anspruch zu nehmen, eine Zusammenarbeit nach der Bundestagswahl aber kategorisch ausschließen.
 
Die Wiederwahl Horst Köhlers ist deshalb auch ein Zeichen demokratischer Verlässlichkeit und Seriosität in dieser schwierigen Zeit.
 
Wachstumskräfte mobilisieren: In dieser Woche erhalten wir auch die neueste Steuerschätzung. Sie wird das ganze Ausmaß der Finanz- und Wirtschaftskrise verdeutlichen und die Belastungen für den Bundeshaushalt zeigen.
 
Jetzt gilt es, alle Wachstumskräfte zu mobilisieren, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Wir sind zuversichtlich, so in den nächsten Jahren wieder Wachstum schaffen zu können.
 
Einen Teil der Steuermehreinnahmen werden wir dann einsetzen, um das Defizit zu verringern, einen Teil, um Forschung und Innovation zu fördern und einen dritten Teil, um die sogenannte kalte Progression zu korrigieren und so Leistungsträger und den Mittelstand zu motivieren.
 
Banken helfen – Steuerzahler schützen: Das Finanzmarktstabilisierungs-gesetz hat erfolgreich verhindert, dass nach der amerikanischen Bank Lehman Brothers auch eine deutsche systemrelevante Bank Konkurs anmelden musste. Das war ein wichtiger Schritt zur Behebung der Finanzmarktkrise.
 
Um den Interbankenhandel zu beleben und damit auch die Finanzierung des Mittelstandes wieder zu gewährleisten, sind jedoch weitere Maßnahmen notwendig. Vor allem müssen die Bilanzen der Banken von den sogenannten „toxischen Papiere“ bereinigt werden. Als toxisch gelten Vermögenspositionen, die starke Wertverluste erleiden, weil sie entweder so hoch ausfallgefährdet sind oder deren Ausfallwahrscheinlichkeit so schwer zu beurteilen ist, dass sie keinen Käufer finden.
 
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung um eine „Bad-Bank“-Lösung, bei der aber auch die Landesbanken einbezogen werden müssen. Ein funktionierender Finanzmarkt ist die Lebensader unserer Wirtschaft. Nur wenn das Vertrauen der Banken untereinander wieder hergestellt ist und sie auch in ausreichendem Maß wieder Kredite vergeben können, kann auch die Krise der Realwirtschaft überwunden werden.
 
Für uns ist aber auch klar, dass die Belastungen des Steuerzahlers so gering wie möglich gehalten werden müssen. Die Kosten für mögliche Ausfälle der von der Bad Bank übernommenen Papiere müssen so weit wie möglich bei den Banken verbleiben.
 
Frauen beraten – ungeborenes Leben schützen: Jedes Jahr werden über 2.000 Abtreibungen nach der 13. Schwangerschaftswoche vorgenommen. Grund dafür ist das Vorliegen einer medizinischen Indikation: Wenn nach ärztlicher Erkenntnis eine Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren besteht oder mit schwerwiegenden psychischen oder physischen Belastungen zu rechnen ist. Gerade die Diagnose einer vorliegenden Behinderung ihres Kindes stürzt viele Frauen in eine schwere Krise. In dieser ist es wichtig, dass sie eine umfassende Beratung und ausreichende Bedenkzeit erhalten. Die Praxis zeigt, dass dabei erheblicher Verbesserungsbedarf besteht.
 
Die Union hat immer schon deutlich gemacht, dass die aktuell gültige Regelung unzureichend ist und hat bereits in den Koalitionsverhandlungen auf eine Neuregelung gedrängt. Nach langen Verhandlungen ist es gelungen, eine tragfähige Lösung zu erarbeiten, die Aussicht auf eine parlamentarische Mehrheit hat. Diese sieht eine Beratungspflicht für den behandelnden Arzt vor. Auch müssen zwischen der Diagnose und dem Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Somit wird sichergestellt, dass die betroffenen Frauen umfassend informiert werden und Hilfe in ihrer schwierigen Situation erhalten.
Volker Kauder


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